Erarbeitung des neuen Tentativantrags

Nach Ablehnung des ersten Tentativantrags mit Verweisung auf Änderung von der Kultusministerkonferenz (KMK) 2014 hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ihren Antrag auf Anerkennung der „Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ als UNESCO Welterbe Ende März 2021 ein zweites Mal ins Rennen geschickt. Der neue 30-seitige Tentativantrag wurde in Zusammenarbeit des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Samtgemeinde Lüchow (Wendland), das Rundlingsverein e.V., und des Institute für Heritage Management erarbeitet. Es unterscheidet sich von dem ersten Antrag, in dem es ein zusammenhängendes Gebiet mit ausschließlich Rundlingsdörfern vorgeschlagen wird, die in ihrer historischen Kleinräumigkeit und Siedlungsstruktur in weltweit einzigartiger Weise erhalten sind.


Der Tentativantrag „Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ wurde am 31. März 2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) weitergegeben. Am 31. Oktober 2021 wird das Land Niedersachsen bekannt geben welche zwei Anträge an das Sekretariat der KMK gehen. Im Herbst 2023 entscheidet die KMK welche Anträge, bundesweit, auf die neue deutsche Tentativliste kommen. Es bleibt spannend.


Da der Tentativantrag in der Prüfungsphase ist, und in Konkurrenz mit anderen potenziellen Stätten ist, wird er noch nicht veröffentlicht. Die Inhalte wurden jedoch mehrmals in Ausschüssen und Veranstaltungen vorgestellt, sowie auf dieser Website. Eine Powerpoint-Präsentation der Inhalte des Tentativantrags ist hier zu sehen.