Stätte, die auf der UNESCO Welterbeliste stehen, wurden für ihren außergewöhnlichen universellen Wert ausgezeichnet. Sie bezeugen einzigartige Meisterwerke, seltene vergangene Kulturen, materielle Spuren des Austauschs menschlicher Werte und Traditionen sowie atemberaubende Naturlandschaften. Sie repräsentieren Werte, die nicht nur auf lokaler und nationaler Ebene erhaltenswert sind, sondern auch auf globaler Ebene hohe Wertschätzung verdienen. Sie sind Erbe der gesamten Menschheit. Deshalb dient die Welterbekonvention von 1972 dem Schutz solcher Stätten, um die Werte über Generationen hinweg weiterzutragen.


Um auf die UNESCO Welterbeliste zu kommen, muss ein Gut zuerst auf der nationalen Tentativliste stehen. Bei Öffnung der Tentativliste (aktuell ist die Liste bis Oktober 2021 geöffnet) darf in der Bundesrepublik Deutschland jedes Land Tentativanträge von zwei Kandidaten an die Kultusministerkonferenz (KMK) abgeben. Ein Auswahlverfahren wird durchgeführt und die KMK reicht eine neue deutsche Tentativliste an das Auswärtige Amt ein (im aktuellen Turnus voraussichtlich 2024). Diese Liste wird dann an die UNESCO weitergegeben und es wird öffentlich auf der UNESCO Website zur Verfügung gestellt. Nachdem eine Stätte auf der Tentativliste steht, kann das zweite Antragsverfahren beginnen. Ein ausführliches Nominierungsdossier wird zusammengestellt, in dem alle notwendigen Details erarbeitet werden. Dieser Prozess kann, je nach Größe und Komplexität der Stätte, 8 bis 10 Jahre dauern. Ein Jahr nach Abgabe des Nominierungsdossiers an das World Heritage Center, kann die Stätte auf die UNESCO Welterbeliste aufgenommen werden.

Mehr Information zum Welterbe und der UNESCO ist hier zu finden.

 

Der außergewöhnliche universelle Wert (OUV – Outstanding Universal Value)

Alle Welterbestätten müssen einen außergewöhnlichen universellen Wert (outstanding universal value) besitzen, der im Antragsverfahren und im Fall einer Aufnahme in die deutsche Tentativliste im Nominierungsantrag darzustellen ist. Für die Beurteilung, ob eine Stätte einen außergewöhnlichen universellen Wert besitzt, wurden von der UNESCO zehn Kriterien formuliert, von denen sechs für die Einordnung von Kulturerbestätten vorgesehen sind. Die Auswahl der Kriterien stützt sich auf Merkmale (z.B. die radial angelegten Hallenhäuser der Rundlinge), welche den außergewöhnlichen universellen Wert begründen. 

Authentizität und Integrität
Authentizität/Echtheit ist in einer Welterbestätte von enormer Bedeutung. Werttragende Merkmale (Attribute) müssen ein glaubwürdiges und echtes Bild des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) darstellen. Authentizität wird daher schon am Anfang des Nominierungsprozesses beachtet und im Antrag erarbeitet.

Neben der Authentizität müssen auch Bedingungen der Integrität/Unversehrtheit erfüllt werden. Das Natur- oder Kulturgut muss durch seine Attribute eine „Ganzheit und Intaktheit“ des OUVs darstellen, um die Werte ablesbar machen zu können. Fehlt zu viel Material, oder befinden sich die Attribute in keinem guten Erhaltungszustand, wird der außergewöhnliche universelle Wert nicht ausreichend zum Ausdruck gebracht.