Der Auswahlverfahren der Rundlingsdörfer wurde 2013 nach bestimmten Kriterien durchgeführt. Um den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) zu belegen, müssen die Dörfer Attribute vorzeigen (physische Merkmale, die den OUV illustrieren). Zu diesen Attributen gehören u.a. die radial angelegten historischen Hallenhäuser, sowie die keilförmige Parzellenstruktur (mit Hofwiesen und Hofwälder) und die runde Form des Dorfes mit dem zentralen freigehaltenen Dorfplatz. Dörfer, die solche Attribute nicht mehr belegen können, z.B. wenn Überformungen die runde Struktur des Dorfes beeinträchtigen, oder wenn Hallenhäuser zu stark verändert und nicht erhalten worden sind, können nicht mehr zum OUV beitragen und gehören deswegen nicht zum Welterbevorschlagsgebiet.
Ein weiteres Auswahlkriterium ist Integrität. Um eine universelle Einzigartigkeit zu beweisen, muss eine Welterbestätte klare Integrität zeigen. Im Falle der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland muss Integrität durch Ausschließlichkeit des Gebiets bewiesen werden. Das vorgeschlagene Gebiet besteht aus ausschließlich Rundlingsdörfer und keine andere Form von Siedlung. Das heißt, auch wenn ein anderer Rundling im Wendland die radiale Siedlungsstruktur gut aufweist und hervorragend erhaltene Hallenhäuser hat, kann es nicht im Vorschlagsgebiet eingebunden sein, wenn andere Dorfstrukturen zwischen dem Rundling und das Vorschlagsgebiet stehen.
Dies heißt natürlich nicht (!), dass andere Rundlinge außerhalb des Vorschlagsgebiets weniger wichtig sind! Die Welterbeinitiative und die UNESCO Anerkennung sind nicht nur für die 19 ausgewählten Rundlinge vorteilhaft, sondern der gesamte Landkreis wird positive Auswirkungen der Nominierung spüren, und umgebende Rundlinge profitieren auf mehreren Ebenen davon.