Aus den zehn Kriterien, die eine Welterbestätte belegen kann, erfüllt die Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland zwei Kriterien: (iv) und (v). Kriterium (v) wird in der deutschen Übersetzung der Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention als folgendes beschrieben:
"ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnut-zung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese als Folge unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird" (Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt)
Die Siedlungsdichte und die Ausschließlichkeit des Vorkommens von Dörfern mit der rundlingstypischen Dorfstruktur innerhalb des Vorschlagsgebietes erhebt die Stätte zu einem herausragenden Zeugnis einer mittelalterlichen Siedlungslandschaft. Die einheitliche Siedlungsstruktur mit ihrer homogenen Dorftypologie veranschaulicht einen integrierten Siedlungsplan, der sowohl in Bezug auf die Funktionalität als auch an die örtliche Topografie und an die Bedingungen des Naturraums angepasst ist. Die markante vernakulare Bebauung ist repräsentativ für ein herausragendes Siedlungsbild mit ästhetischen und funktionalen Gestaltungsmustern, deren Qualität im 18. und 19. Jahrhundert kulminiert. Die historische Siedlungslandschaft wird geprägt durch traditionelle Merkmale einer über die Jahrhunderte fortdauernden bäuerlichen Nutzung, die auch von den aktuellen Nutzern als kulturelles Erbe vorangegangener Generationen bewahrt wird.
Das vorgeschlagene Gut ist durch die nachfolgenden Merkmale charakterisiert: