Kulturlandschaften als Welterbestätten
Im Jahr 1992 wurden Welterbestätten um die Kategorie der Kulturlandschaften erweitert. Damit trug die UNESCO den verstärkten Bemühungen Rechnung, „das gemeinsame Werk von Mensch und Natur“ als UNESCO Welterbe anzuerkennen, und klassifizierte Kulturlandschaften als „gemeinsame Werke von Mensch und Natur“, welche „für die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und Ansiedlung im Verlauf der Zeit“ beispielhaft sind. Die hohe Relevanz zur Aufnahme von Kulturlandschaften als Welterbestätten ergibt sich auch aus der Tatsache, dass es besonders in Mitteleuropa kaum noch Flächen gibt, die die über Jahrhunderte geprägten Gefüge von Dörfern und eine auf natürlichen Bedingungen basierende Landnutzung aufzeigen. Eine auf wirtschaftliche Effektivität ausgerichtete agro-industrielle Landwirtschaft zur Versorgung einer noch immer wachsenden Weltbevölkerung hat nicht nur zu einer beinahe flächendeckenden Überformung einer bis Mitte des 20. Jahrhunderts erhaltenen bäuerlichen Kulturlandschaft, sondern durch einen vermehrten Flächenbedarf zu einer vermehrten Auslagerung der i.d.R. großen landwirtschaftlichen Betriebe aus den Dörfern geführt. Zugleich wurden wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit und attraktiverer beruflicher Möglichkeiten die bäuerlichen Hofstellen, die zumeist noch bis in die Sechziger-/Siebzigerjahre im Nebenerwerb bewirtschaftet wurden, aufgegeben. Im Ergebnis blieben die Wohnhäuser zumeist erhalten, die Wirtschaftsgebäude hingegen verschwanden aus dem Dorfbild als Folge einer mangelnden Nutzung bei dennoch anfallenden Unterhaltungskosten.